


Mit dem neuen Kooperationsprojekt „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ unterstützen die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) die Weiterentwicklung von mehr inklusiver Teilhabe in Kultureinrichtungen im Land.
Kulturinstitutionen haben den gesellschaftlichen Auftrag inklusiv zu arbeiten. Gerade Menschen mit Behinderungen wird die Teilhabe am kulturellen Leben oft erschwert. Auch als Akteur*innen auf der Bühne sind sie nur selten zu sehen. In der UN-Behindertenrechtkonvention, die Deutschland bereits 2009 mit unterzeichnet hat, ist das Recht auf kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sogar ausdrücklich formuliert. Vor diesem Hintergrund treten die LKJ und das ZfKT mit diesem gemeinsamen Projekt in den nächsten Jahren an.
Die Jury hat entschieden. Am Programm beteiligt sind: JES – Junges Ensemble Stuttgart, Landestheater Württemberg Hohenzollern – Tübingen Reutlingen, Nationaltheater Mannheim, Theater Konstanz, Theater Rampe (Stuttgart), zeitraumexit (Mannheim), Zeppelin Museum Friedrichshafen - Herzlichen Glückwunsch!
Bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ werden sieben Kultureinrichtungen über einen Zeitraum von 2,5 Jahren auf ihrem Weg zu mehr Inklusion begleitet. Dabei nutzt die LKJ die Erfahrungen und Kontakte, die sie in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Inklusions-Projekten gesammelt hat. Die teilnehmenden Einrichtungen bauen ein Netzwerk für inklusive Arbeit in der Kultur auf. Darin bilden sie sich weiter, tauschen sich aus und entwickeln Ideen für mehr Inklusion in ihren Organisationen. Außerdem führen sie inklusive Projekte durch, um diese Ideen gleich in die Tat umzusetzen. Für die Umsetzung steht den Beteiligten ein Fördertopf zur Verfügung.
Das Programm ist für alle Organisationen offen, die im Kulturbereich arbeiten und mehr Inklusion/Teilhabe erreichen möchten. Dies betrifft das Publikum, Künstler*innen und die Mitarbeitenden. Es möchte einen Anstoß geben und den Einrichtungen helfen eigene Ideen und Konzepte zu entwickeln sowie erste Projekte umzusetzen. Außerdem können sie sich austauschen und andere im Bereich Inklusion aktive Kultureinrichtungen kennenlernen. Das Netzwerk soll über die Projektlaufzeit hinaus weiter bestehen.
Infos & Zeitplan
Leichte Sprache
Barrierefreie Informationen zum Programm
Die Bewerbung bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ ist seit Dezember 2022 geschlossen. Bewerben konnten sich Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, soziokulturelle Zentren, Bibliotheken, Kulturvereine usw. Die sieben durch eine Jury ausgewählten teilnehmenden Einrichtungen bestimmen Mitarbeitende, die als Botschafter*innen für die Organisation aktiv im Netzwerk beteiligt sind und an den Netzwerktreffen teilnehmen.
Die Botschafter*innen werden bei insgesamt sieben Netzwerktreffen zum Beispiel für Diskriminierungsmechanismen und die eigene Rolle darin sensibilisiert. Dabei können sie auch eigene Schwerpunkte oder Themenwünsche einbringen. Im Austausch mit den anderen Botschafter*innen lernen sie mit- und voneinander und entwickeln neue Ideen für mehr Inklusion in ihren Einrichtungen. Jedes Treffen findet bei einer der teilnehmenden Organisationen statt. Die LKJ unterstützt bei der Planung und Durchführung der Netzwerktreffen.
Neben den Netzwerktreffen sollen inklusive Projekte in den Einrichtungen entstehen, für die Geld beantragt werden kann. Die Projektmöglichkeiten sind vielfältig: Workshops (Tanz-, Schreib-, Musik- oder Theaterkurse) oder Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Podiumsdiskussionen). Wichtig ist nur, dass die Projekte selbst inklusiv sind – also von oder mit Menschen umgesetzt werden, die selbst durch Gesellschaftsstrukturen behindert werden.
Foto Yasmin Abbas
Kai Bosch, freiberuflicher Bühnenkünstler, Workshopleiter und Inklusionsbotschafter
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Begegnungen auf Augenhöhe.
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
einander vorurteilsfrei begegnen, jeder Person eine faire Chance geben.
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Ich würde mich in jeder Situation für den mutigen Weg entscheiden.
Elisabeth Braun, Prof’in i. R. für Kulturarbeit in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern, künstlerische Leitung von Kulturfestivals.
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Hilfsbegriff – hoher Anspruch – Kultur für alle
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
Veränderung im Denken und Erweiterung gemeinsamer Praxis mit Allen
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Ich würde meine Pläne und Projekte noch viel wilder und größer anlegen und mehr Menschen einbeziehen.
Noemi Heister, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sonderpädagogik und Qualifizierungsleitung am Annelie-Wellensiek-Zentrum für Inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Augenhöhe, Teilhabe, Menschenrecht
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
Sich auf Augenhöhe zu begegnen, miteinander zu sprechen, voneinander zu lernen und gemeinsam etwas zu bewegen.
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Ich würde gerne Bildungsfachkräfte für Schulen als Erfahrungsexpert:innen ausbilden und neue Zentren für Inklusive Bildung weltweit gründen.
Helmuth Pflantzer, Bildungsfachkraft am Annelie-Wellensiek-Zentrum für Inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Teilhabe, Verständnis und Begegnungen
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
Aufeinander zugehen und miteinander sprechen
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Ich würde es wagen überall hinzugehen und teilzuhaben, Teil zu sein, Teil zu geben und teilzunehmen. Ich kann nicht scheitern, wenn ich etwas wage.
Carmen Scarano, freischaffende Künstlerin, Choreografin & Tanzpädagogin für Tanz-, Theater-, Sozial- und Schulprojekte. Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten und Hochschulen.
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Verbundenheit, Teilhabe, Beachtung
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
Zeit und ein Verbannen des Optimierungswahns & Leistungsdrucks
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Dasselbe wie jetzt. Scheitern ist eine Frage der Perspektive. Immer wieder von vorne Beginnen und dranbleiben.
Tom Schmidt, AVdual Begleiter an der Hilde-Domin-Schule in Herrenberg
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Was ist Inklusion in drei Wörtern?
Mitbestimmung, unbeschränkte Teilhabe, gehört werden
Das beste Mittel für mehr Inklusion:
Offenheit und Akzeptanz
Was würdest Du tun, wenn Du vorher wüsstest, dass Du nicht scheitern kannst?
Ich würde ein Haus für meine Familie bauen.
„Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg, deren Widmung (Förderzweck, Satzungszweck, …) „Kultur“ ist (Museen, Theater, soziokulturelle Zentren, Bibliotheken, Kulturvereine, …). Kommunale Kultureinrichtungen (Bibliotheken, Archive, …) sind ebenfalls angesprochen. Kulturämter von Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohner*innen können sich bewerben, wenn sie bereit sind, einen Eigenanteil von 25% für die Finanzierung der entstehenden Projekte einzubringen. Landratsämter müssen eine extra Stelle für den Bereich Kultur vorweisen können um teilzunehmen.
Einrichtungen, die anderen Ministerien als dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, caritative Einrichtungen, VHS, etc. Produktionsbüros, Künstler- und Veranstaltungsagenturen, sofern sie ihrer Struktur nach nicht als Kultureinrichtung zählen, sind nicht berechtigt sich zu bewerben. Natürliche Personen wie freischaffende Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren aber keine Kultureinrichtung betreiben sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die teilnehmenden Einrichtungen entwickeln ein Konzept, wie sie sich über einen Zeitraum von 2,5 Jahren hin zu mehr Inklusion weiterentwickeln können. Dabei werden sie von der LKJ und den anderen Teilnehmenden im Netzwerk unterstützt. Jede Einrichtung benennt eine*n Mitarbeiter*in als Botschafter*in. Die Aufgaben der Botschafter*innen sind weiter unten noch genauer beschrieben. Um die inklusive Entwicklung der Organisationen voranzubringen, erhalten die teilnehmenden Einrichtungen verschiedene Inputs und können (erste) inklusive Projekte umsetzen. Hierfür kann auch eine finanzielle Förderung beantragt werden (siehe unten).
Die Bewerbung ist ab Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum 1. Dezember 2022 möglich. Interessierte Einrichtungen laden das Bewerbungsformular im Infokasten herunter und füllen dieses vollständig aus. Alle Unterlagen, die einzureichen sind, sind dort gelistet. Weiterhin soll ein 60-sekündiges Bewerbungsvideo eingereicht werden, in dem die Motivation der Einrichtung für die Teilnahme am Programm deutlich wird. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Nach der Bewerbungsphase entscheidet eine Jury, welche sieben Organisationen für die kommenden 2,5 Jahre dabei sein werden.
Die Botschafter*innen sind die Ansprechpersonen für die LKJ, vertreten ihre Kultureinrichtung im Netzwerk und nehmen an allen Netzwerktreffen teil. Ihre Aufgabe ist es, alles, was dort besprochen und erarbeitet wird, an ihrem Arbeitsplatz zu etablieren. Die Botschafter*innen sind außerdem für ein Netzwerktreffen in ihrer eigenen Einrichtung zuständig. Zusammen mit Kolleg*innen und den Mitarbeiter*innen der LKJ planen sie dieses und setzen es um. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Umsetzung der eigenen inklusiven Projekte. Die Botschafter*innen entwickeln die Projekte und beantragen das dafür bereitstehende Geld über die LKJ.
Die Projekte müssen dazu beitragen, inklusives Denken und Handeln in der Einrichtung zu erhöhen. Sie können künstlerisch sein oder zur Organisationsentwicklung beitragen. Bei künstlerischen Projekten muss mit diversen Teilnehmenden gearbeitet werden. Dabei können öffentlichkeitswirksame Ergebnisse, wie Aufführungen oder Konzerte entstehen. Dies ist aber kein Muss. Das gewonnene Wissen aus den Netzwerktreffen sollte in die Projekte einfließen. Die Projekte können über einen längeren Zeitraum (maximal 2,5 Jahre) umgesetzt oder wiederholt über einen kürzeren Zeitraum stattfinden. Die Projekte werden individuell mit der LKJ abgestimmt und auf die Bedürfnisse der Einrichtungen und Teilnehmenden angepasst.
Wie viel Erfahrungen und Wissen eine Einrichtung bereits mit inklusiver Kulturarbeit hat, ist für die Teilnahme nicht wichtig. Wichtig ist, wie inklusives Denken und Handeln in der Einrichtung (weiter-) entwickelt werden soll. Es zählt die Motivation und die Bereitschaft sich dazu mit den anderen Projektbeteiligten auszutauschen. Außerdem muss es der Einrichtung möglich sein, bis zum Sommer 2025 dabei zu bleiben.
Einrichtungen, die sich bewerben, müssen kein besonderes Vorwissen im Bereich Inklusion aufweisen. Die Jury achtet besonders darauf, welchen Stellenwert die Einrichtungen einer inklusiven Öffnung in Zukunft geben wollen und aus welchen Beweggründen sie inklusiver werden möchten. Außerdem ist in dem Projekt der Austausch zwischen den Einrichtungen sehr wichtig. Es muss deutlich werden, dass die bewerbenden Einrichtungen bereit sind, sich auszutauschen und ein Netzwerk mit aufzubauen.
Um Geld für die inklusiven Projekte abzurufen ist ein Eigenanteil von 5% der Projektkosten notwendig. Dies ergibt bei 15.000€ einen Eigenanteil von ca. 750€ über die gesamte Projektlaufzeit. Der Eigenanteil kann nicht durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden, er muss belegt werden können. Bei kommunalen Einrichtungen mit bis zu 40.000 Einwohner*innen ist einen Eigenanteil von 25% für die Finanzierung der Projekte einzubringen.
Grundsätzlich sollen 5% der Finanzierungsmittel aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Eigenmittel sind Barmittel/Bankguthaben der Organisation. Drittmittel zählen als Eigenanteil und setzten sich zusammen aus Spenden, Sponsoring, Stiftungen, Zuwendungen der Kommune oder des Bundes, Eigenmittel der Kooperationspartner*innen.
Ausgenommen sind: Eigenleistungen, Sachleistungen, Arbeitsleistungen, Ehrenamtliche Tätigkeiten