LKJ
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg setzt Programme und Projekte der kulturellen und mediengestützten Jugendbildung um. Sie ist landesweiter Dachverband und Interessenvertretung der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.
Themenbereiche
L K J – Was bedeuten die drei Buchstaben?
Hinweis
Um das Video zu sehen, müssen Sie es durch einen Klick auf „Akzeptieren“ aktivieren. Dadurch werden Informationen an YouTube übermittelt und dort gespeichert.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Informationen zum Datenschutz.
Und welche Inhalte und Ziele verbergen sich dahinter?
Diese Fragen hat sich Lorenzo Nagel, der sein FSJ Kultur in der Geschäftsstelle der LKJ gemacht hat, gestellt. In einem kurzen Trailer, den er im Rahmen seines eigenverantwortlichen Projekts produziert hat, gibt er Antworten darauf.
Infos
LKJ Flyer
Aufgaben und Ziele
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg e.V. besteht seit 1980 und ist ein Zusammenschluss von 28 landesweiten Organisationen, Arbeitsgemeinschaften und Initiativen aus der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Aktivitäten reichen von Theater, Tanz, Musik, Zirkus, Literatur bis hin zur kreativen Mediennutzung. Als Dachverband übernimmt die LKJ die Interessenvertretung für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung im Gesamtfeld der Jugendhilfe und gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg.
Erfahrungsaustausch
Für unsere Mitgliedsorganisationen bieten wir den internen Erfahrungsaustausch und mit der landes- und bundesweiten „Szene“ der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Wir führen eigene Modellprojekte und Programme durch, regen innovative Prozesse in der kulturellen Jugendbildung an und veranstaltet Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen. Wir fördern auch die Entwicklung von Interessengemeinschaften in neuen Arbeitsfeldern.
UN-Kinderrechtskonventionen
Artikel 31 Absatz 1
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Artikel 31 Absatz 2
Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
LKJ Positionspapier zum Kindeswohl
Bildungsverständnis
Kulturelle Bildung ist Teil der Allgemeinbildung. Sie befähigt junge Menschen, die komplexen gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit zu begreifen und mitzugestalten.
Kulturelle Bildung ist Bildung in und durch die Künste. Bildung steht hier für mehr als die Vermittlung von Wissen. Sie schließt Aktivität und Auseinandersetzung mit der bestehenden Welt ein und eröffnet Teilhabe an sozialen, kulturellen und politischen Prozessen.
Bildung hat immer eine emotionale, soziale und vor allem sinnlich-ästhetische Dimension. Kulturelle Bildung arbeitet mit Prinzipien wie Selbstwirksamkeit, Fehlerfreundlichkeit, Partizipation und Anerkennung. Sie nimmt das Individuum mit seinen Kompetenzen und Interessen ernst und ist Selbst- und Persönlichkeitsbildung.
Da Bildung heute Orientierung in einer sich schnell wandelnden Welt ermöglicht, ist sie eine zentrale Ressource zur Gestaltung des eigenen Lebens. Aus Sicht der LKJ erfordert dies ein umfassendes Verständnis von Bildung, das die Bildung mit allen Sinnen einschließt und die Auseinandersetzung mit den Künsten in den unterschiedlichsten Lern- und Bildungsbereichen entsprechend gewichtet.
Vernetzung
Kultureller Bildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit unterschiedlicher Bildungsträger. Die Kooperation und Vernetzung von Schule, Ausbildungs-, Jugend-, Sozial- und Kulturbereich ist ein Schlüssel für eine umfassende Persönlichkeitsbildung junger Menschen und eine zukunftsorientierte Kultur des Aufwachsens.
Gesellschaftliche Teilhabe
Kulturelle Bildung ist inklusiv. Kinder und Jugendliche haben, unabhängig von den Interessen und Möglichkeiten ihrer Eltern ein Recht auf kulturelle Bildung. Dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Beeinträchtigungen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte und Kinder und Jugendliche aus erschwerten Lebenssituationen. Dort, wo Angebote für alle offen sind und von allen genutzt werden, werden Vorbehalte und Vorurteile ausgeräumt und gesellschaftliche Integration gelingt.
Vorstand
Leitbild
Die Mitarbeiter*innen der LKJ-Geschäftsstelle haben in einem 2-tägigen Workshop ein gemeinsames Leitbild erarbeitet und verabschiedet.
Was dieses Leitbild für die tägliche Arbeit der Mitarbeiter*innen bedeutet, wurde an einem weiteren Workshop-Tag diskutiert und festgeschrieben. Diese sogenannte „Übersetzung des Leitbildes in den Arbeitsalltag“ soll zukünftig einmal im Jahr gemeinsam überprüft und ggf. neu justiert werden.
Beirat
Im Jahr 2016 hat die LKJ einen Beirat benannt. Der Beirat ist ein beratender Fachbeirat und tagt mindestens einmal jährlich. Mitglieder im Beirat sind: Prof. Dr. Bettina Heinrich (Evangelische FH Ludwigsburg), Werner Meyer (Kunsthalle Göppingen), Dr. Katharina Witte (PH Ludwigsburg), Dr. Susanne Asche (Kulturamt Karlsruhe).
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert die LKJ projektbezogen.
Zahlreiche Stiftungen und Sponsoren unterstützen einzelne Programme der LKJ.
Die Medienprojekte der LKJ werden von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) gefördert.