Digitale Welten bieten unzählige Chancen – insbesondere für junge Menschen. Sie ermöglichen Teilhabe, Austausch, Lernen, Selbstentfaltung und vieles mehr. Doch diese Chancen müssen für alle zugänglich sein. Auch junge Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf digitale Teilhabe – nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern auch aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben: § 8 SGB VIII verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote. Der digitale Raum bildet hier keine Ausnahme.
Doch was genau bedeutet digitale Teilhabe? Welche Barrieren bestehen im digitalen Raum – und wie können diese abgebaut werden? Wie lassen sich Zugänge erleichtern? Und: Welche Rolle kann Künstliche Intelligenz (KI) dabei spielen, barrierearme und digital unterstützte Angebote zu entwickeln?
Die Handreichung „Digitale Barrierefreiheit?!“ richtet sich an Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Inklusion aktiv gestalten wollen. Sie informiert, inspiriert und gibt praxisnahe Impulse – für eine digitale Welt, an der alle jungen Menschen teilhaben können.














